Durch den Neubau von Straßen (Ortsumgehungen, Autobahnen, Radwegen), aber auch bei Straßenverbreiterungen oder Bepflanzungen werden in der Regel Flächen entlang der Verkehrswege in Anspruch genommen.
Für den grundbuchlichen Erwerb dieser Flächen durch den Straßenbaulastträger (z.B. Gemeinde, Kreis, Land oder Bund) ist deren Vermessung unbedingt notwendig. Diese Vermessungen bezeichnet man als Straßenschlussvermessungen. Sie werden nach einem Ausbau der Straße durchgeführt.