Sollten Grenzpunkte beschädigt oder zerstört worden sein (z.B. durch Baumaßnahmen), dürfen diese nur durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder das zuständige Amt für Bodenmanagement wieder hergestellt werden.
Wenn Sie bei mir eine Grenzfeststellung beantragen, stelle ich Ihren fehlenden Punkt fest und marke diesen dauerhaft mit einer geeigneten Markierung neu ab.
Danach folgt ein durch Gesetze und Vorschriften vorgeschriebenes Verfahren. Nach der Abmarkung können Sie und alle anderen betroffenen Grundstückseigentümer (also auch Ihre Nachbarn) zu der neuen Abmarkung Stellung nehmen, man sagt auch "die neue Abmarkung wird verhandelt". Hierbei wird nicht wirklich um die Position der Grenzmarke verhandelt. Vielmehr erhalten Sie die Möglichkeit eventuelle Fragen zu stellen und zu der neuen Abmarkung Stellung zu nehmen. Ihre Stellungnahme sowie weitere Daten werden in einer Niederschrift festgehalten und von mir beurkundet. Danach werden die Grenzfeststellungs- und Abmarkungsbescheide verschickt. Hiermit endet in der Regel das Verwaltungsverfahren, wenn keiner der Betroffenen Widerspruch gegen diese Bescheide einlegt. Ihre Nachbarn haben dann die neue Abmarkung der Grenzpunkte anerkannt. Dies ist bei der Grenzanzeige nicht der Fall.