Katastervermessung

Katastervermessungen (oder auch Urkundsvermessungen) sind Vermessungen, die in den Amtlichen Nachweis des Liegenschaftskatasters eingehen. Diese dürfen nur von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren und den Ämtern für Bodenmanagement durchgeführt werden. Am Ende dieser Vermessungen steht immer ein Verwaltungsakt. Bei der Grenzfeststellung ist dies der Abmarkungsbescheid, bei allen anderen Katastervermessungen ist es der Veränderungsnachweis.
Folgende Leistungen sind der Katastervermessung zuzuordnen: