Bevor Sie mit dem Bauen anfangen können, müssen Sie einen Bauantrag bei dem Bauamt Ihrer Gemeinde einreichen. Zu diesem Bauantrag gehört ein Liegenschaftsplan. Dieser enthält auf jeden Fall ein Deckblatt mit allen wichtigen Daten, einen Auszug aus der Liegenschaftskarte und einen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch mit Eigentümerangaben und Flächen von Ihrem und den angrenzenden Grundstücken.
Die Liegenschaftskarte muss zunächst auf Ihre Aktualität hin kontrolliert werden. Hierzu wird vor Ort nachgeschaut, ob der Gebäudebestand in der Karte mit der Realität übereinstimmt (Ortsvergleich). Anschließend wird Ihr Projekt in die Karte eingetragen und die Maße des Grundstücks werden ebenfalls ergänzt. In den meisten Fällen benötigt Ihr Architekt Geländehöhen für die Planung Ihres Hauses sowie den Baumbestand, Kanalhöhen für die Entwässerung usw. Außerdem können Dachformen und Trauf- und Firsthöhen der bestehenden Bebauung Ihres Grundstücks sowie aller angrenzenden Grundstücke zur Beurteilung Ihres Bauantrags notwendig sein. In einigen Landkreisen und kreisfreien Städten muss noch das Ortsbaurecht eingetragen werden, d.h. Festsetzungen aus Bebauungsplänen, Satzungen, usw. werden in den Lageplan übertragen.
Mit Einführung der neuen Hessischen Bauordnung am 01.10.2002 können Sie bzw. Ihr Architekt zwischen verschiedenen Genehmigungsverfahren wählen. In einigen Fällen ist das Bauvorhaben auch genehmigungsfrei. Sie erhalten dann keine Baugenehmigung, sondern lediglich eine Mitteilung, dass es sich um ein genehmigungsfreies Bauvorhaben handelt. In diesem Fall tragen Sie bzw. Ihr Architekt die Verantwortung für die Einhaltung aller baurechtlichen Bestimmungen.
All das erledigen wir für Sie in enger Zusammenarbeit mit Ihrem Architekten. Sie erhalten dann je nach Verfahren entweder die Baugenehmigung oder eine Bescheinigung, dass keine Baugenehmigung notwendig ist. Jetzt kann Realisierung Ihres Projektes beginnen.