Umlegungsverfahren sind in den §§ 45 bis 79 des Baugesetzbuches (BauGB) gesetzlich geregelt.
Die Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes Grundstückstauschverfahren. Sie dient dazu, im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes bebaute und unbebaute Grundstücke so zu ordnen, dass die Zielsetzung des Bebauungsplanes erreicht werden kann.
Durch die Neuordnung sollen nach Lage, Form und Größe für die bauliche und sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Grundlage für die Neuordnung ist ein Bebauungsplan mit seinen Festsetzungen zur Erschließung und Neugestaltung eines Baugebietes.
Neben der Neuordnung der Grundstücke werden in der Regel auch die Flächen für Straßen und Wege, Parkplätze und Grünflächen, also für die Erschließungsanlagen, sowie für naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen bereitgestellt.
Ein Umlegungsverfahren kann auch "innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile"; d.h. ohne Vorliegen eines Bebauungsplanes durchgeführt werden, wenn sich aus der Eigenart der näheren Umgebung hinreichende Kriterien für die Neuordnung der Grundstücke ergeben.
In beiden Fällen besteht auch die Möglichkeit, dass sich die Eigentümer benachbarter Grundstücke privat einigen, um Grundstücksflächen zu schaffen, die der Zielsetzung der geplanten Bebauung entsprechen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die unterschiedlichen Interessen der Grundstückseigentümer schwer unter einen Hut zu bringen sind.