Kompetente und schnelle Beratung schreiben wir groß. Anders als beim Rechtsanwalt oder Steuerberater beraten wir Sie jederzeit gerne und kostenlos, auch wenn es nicht zum Auftrag kommt. Unser Ziel ist es, Ihnen eine günstige aber gute Lösung für Ihr Problem aufzuzeigen. Auch eine vorherige Kostenschätzung oder die Erstellung eines detaillierten Angebotes übernehmen wir gerne - immer kostenlos und unverbindlich für Sie.
Also scheuen Sie sich nicht uns anzurufen oder einen Termin zu vereinbaren. Wir stehen Ihnen zur Verfügung
Wir alle wollen in Frieden leben. Was aber wenn es trotzdem Streit gibt und dieser auch noch vor Gericht endet? Beispiele aus der Praxis gibt hierfür gibt es viele. Nicht selten kann es um einen Zaun gehen, der angeblich nicht auf der Grenze steht, um eine Garage, die auf das Nachbargrundstück überbaut wurde oder auch um eine zu hohe Bebauung. In diesen Fällen brauchen Sie früher oder später ein Gutachten mit dem Sie beweisen können, dass Sie mir Ihrer Vermutung richtig liegen, bzw. dass die Anschuldigungen Ihres Nachbarn unbegründet sind. Als öffentlich bestellte Vermessungsingenieure haben wir die Möglichkeit, Ihnen das benötigte Gutachten auszustellen. Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure werden als Sachverständige häufig von Gerichten bei Grenzstreitigkeiten konsultiert. Dies resultiert nicht nur aus dem Sachverstand des ÖbVI, sondern auch aus der besonderen Stellung des ÖbVI und den aus der Berufsordnung ersichtlichen Pflichten. Der ÖbVI verpflichtet sich durch Eid zur objektiven, unparteiischen Amtsausübung und zur Verschwiegenheit über die ihm anvertrauten Angelegenheiten (Ähnlich dem Notar).
Sie benötigen ein vermessungstechnisches Gutachten? Zögern Sie nicht, wir beraten Sie gerne
Wir helfen Ihnen von Anfang an, deshalb haben wir in unserem F.A.Q. Bereich die häufigsten und wichtigsten Fragen mit dazugehörigen Antworten für Sie zusammengestellt.
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