Unsere Leistungen

Katastervermessung

Katastervermessungen (oder auch Urkundsvermessungen) sind Vermessungen, die in den Amtlichen Nachweis des Liegenschaftskatasters eingehen. Diese dürfen nur von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren und den Ämtern für Bodenmanagement durchgeführt werden. Am Ende dieser Vermessungen steht immer ein Verwaltungsakt. Bei der Grenzfeststellung ist dies der Abmarkungsbescheid, bei allen anderen Katastervermessungen ist es der Veränderungsnachweis.
Folgende Leistungen sind der Katastervermessung zuzuordnen:

Bauvermessung

Bauvermessungen sind alle Vermessungen aus den Bereichen Ingenieur- und Katastervermessung, die von jedem Bauherren zur Realisierung eines Bauvorhabens normalerweise benötigt werden und größtenteils auch gesetzlich vorgeschrieben sind. Im Einzelfall können natürlich auf Wunsch des Kunden noch weitere Zusatzleistungen hinzukommen. Die Leistungen aus dem Bereich Bauvermessung haben ich unten mit detaillierter Beschreibung für Sie zusammengestellt.
Folgende Leistungen sind der Bauvermessung zuzuordnen:

Ingenieurvermessung

Ingenieurvermessungen sind (einfach Ausgedrückt) alle Vermessungen, die keine Katastervermessungen sind. Eine abschließende Aufzählung ist deshalb unmöglich, da täglich neue vermessungstechnische Aufgaben durch unsere Kunden hinzukommen. Trotzdem haben wir links einige Standardaufgaben der Ingenieurvermessung mit detaillierter Beschreibung für Sie zusammengestellt.
Folgende Leistungen sind der Ingenieurvermessung zuzuordnen:
Sie vermissen etwas?